JA! Selbstverständlich! Im Schadensfall kommen nicht irgendwelche fremden, unqualifizierten Monteure ins Haus.

Leider nicht – die Garantie – Abwicklung kann inkl. auch aller Unterlagen ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Es gibt keine ausgeschlossenen Baugruppen ! Sie ist nach Ablauf des 24. Monats nach Auslieferung wirksam, davor gilt die Werksgarantie bzw. die gesetzliche Sachmängelhaftung. Der Endverbraucher ist für den Gesamtzeitraum von 5 Jahren kalkulierbar abgesichert. Im Garantiefall werden Kosten wie Material, Arbeit, Transport, Fahrt und Wegekosten ersetzt. Es gibt aber auch Ausschlüsse gem. Garantiebestimmungen, welche alle Details regeln. Falsches Zubehör ist z.B. auch in der Gewährleistungszeit ausgeschlossen.

JA ! Neben allen Einbaugeräten sind z. B. auch Tiefkühltruhen, Weinklimaschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Side-by-Side – Geräte versicherbar. Einzige Ausnahmen sind Kleingeräte sowie Klimaanlagen (siehe auch Garantie-Bedingungen).

NEIN ! Das gilt ebenfalls für vergleichbar bzw. beruflich genutzte Geräte von z. B. Freiberuflern, Organisationen, Behörden etc. Das ist wegen unkalkulierbarer Risiken ausgeschlossen.

NEIN! Es können ausschließlich diejenigen Kosten erstattet werden, die durch einen Werkskundendienst des Herstellers oder einen G4u – autorisierten Kundendienst angefallen sind.

Das ist auch aus versicherungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Es ist gesetzlich festgelegt, daß ein Schaden immer unmittelbar und sofort gemeldet werden muß – sobald er auftritt. Die Meldung kann formlos unter Kontakt@Garantie4u.com oder gleich über die Datenbank unter www.Garantie4u.com erfolgen – 24 Stunden an 7 Tagen. Maßgeblich ist der Eingang bei G4u.

NEIN – Reparaturen, die auf der Basis von Garantien durchgeführt werden, verlängern den Garantiezeitraum grundsätzlich nicht ! Das gleiche gilt bei einem Geräte – Austausch. Selbstverständlich kann ein AT – Gerät wieder „zusätzlich“ neu für 5 Jahre versichert werden.

Alle Rechte und Pflichten gehen gegen Legimitation auf einen Erben als Rechtsnachfolger über.

Die Garantie endet weiterhin mit dem Ablauf der alten Urkunde, der Tausch muß nachgewiesen werden.

JA – selbstverständlich ! Jedes einzelne Gerät ist versicherbar!

Die maximale Erstattung aus der Garantie – Zusage ist auf den nachgewiesenen Anschaffungspreis des Gerätes begrenzt / gedeckelt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Grenze durch mehrere Einzelreparaturen oder einmalig z.B. bei einem Gerätetausch erreicht wird.

JA – selbstverständlich!

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Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter!

 

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