JA! Selbstverständlich! Im Schadensfall kommen nicht irgendwelche fremden, unqualifizierten Monteure ins Haus.
Darf ich als Endverbraucher den offiziellen Werkskundendienst bestellen?
Kann die Garantie – Bearbeitung auch in einer Fremdsprache erfolgen?
Leider nicht – die Garantie – Abwicklung kann inkl. auch aller Unterlagen ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Ist die 5-Jahre-Garantie eine Vollgarantie?
Es gibt keine ausgeschlossenen Baugruppen ! Sie ist nach Ablauf des 24. Monats nach Auslieferung wirksam, davor gilt die Werksgarantie bzw. die gesetzliche Sachmängelhaftung. Der Endverbraucher ist für den Gesamtzeitraum von 5 Jahren kalkulierbar abgesichert. Im Garantiefall werden Kosten wie Material, Arbeit, Transport, Fahrt und Wegekosten ersetzt. Es gibt aber auch Ausschlüsse gem. Garantiebestimmungen, welche alle Details regeln. Falsches Zubehör ist z.B. auch in der Gewährleistungszeit ausgeschlossen.
Sind auch Standgeräte wie Waschmaschinen und Wäschetrockner versichert?
JA ! Neben allen Einbaugeräten sind z. B. auch Tiefkühltruhen, Weinklimaschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Side-by-Side – Geräte versicherbar. Einzige Ausnahmen sind Kleingeräte sowie Klimaanlagen (siehe auch Garantie-Bedingungen).
Können auch gewerblich genutzte Geräte versichert werden?
NEIN ! Das gilt ebenfalls für vergleichbar bzw. beruflich genutzte Geräte von z. B. Freiberuflern, Organisationen, Behörden etc. Das ist wegen unkalkulierbarer Risiken ausgeschlossen.
Kann ich als Endverbraucher einen Reparaturbetrieb der eigenen Wahl mit der Reparatur beauftragen?
NEIN! Es können ausschließlich diejenigen Kosten erstattet werden, die durch einen Werkskundendienst des Herstellers oder einen G4u – autorisierten Kundendienst angefallen sind.
Kann der Endverbraucher eine Reparatur auch selbst durchführen?
Das ist auch aus versicherungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Wann muss ein Schadensfall an G4u gemeldet werden?
Es ist gesetzlich festgelegt, daß ein Schaden immer unmittelbar und sofort gemeldet werden muß – sobald er auftritt. Die Meldung kann formlos unter Kontakt@Garantie4u.com oder gleich über die Datenbank unter www.Garantie4u.com erfolgen – 24 Stunden an 7 Tagen. Maßgeblich ist der Eingang bei G4u.
Verlängert sich der Garantiezeitraum, wenn Reparaturen anfallen?
NEIN – Reparaturen, die auf der Basis von Garantien durchgeführt werden, verlängern den Garantiezeitraum grundsätzlich nicht ! Das gleiche gilt bei einem Geräte – Austausch. Selbstverständlich kann ein AT – Gerät wieder „zusätzlich“ neu für 5 Jahre versichert werden.
Was geschieht bei Tod des Garantie-Begünstigten ?
Alle Rechte und Pflichten gehen gegen Legimitation auf einen Erben als Rechtsnachfolger über.
Was ist bei einem Geräte-Umtausch zu beachten?
Die Garantie endet weiterhin mit dem Ablauf der alten Urkunde, der Tausch muß nachgewiesen werden.
Sind auch Geräte abgesichert, die nicht zusammen mit einer Küche (Möbeln) verkauft werden?
JA – selbstverständlich ! Jedes einzelne Gerät ist versicherbar!
Wie hoch ist der höchste Erstattungsbetrag ?
Die maximale Erstattung aus der Garantie – Zusage ist auf den nachgewiesenen Anschaffungspreis des Gerätes begrenzt / gedeckelt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Grenze durch mehrere Einzelreparaturen oder einmalig z.B. bei einem Gerätetausch erreicht wird.
Erhalte ich als Endverbraucher auch eine Erstattung der Mehrwert – Steuer?
JA – selbstverständlich!
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Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter!